Ingenieurbüro Th. Rudolph - 95030 Hof - Blücherstr. 6
Leistungen
Beratender Ingenieur für Tragwerksplanung
Wir erbringen sämtliche Leistungen der Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild des §51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI 2021 ). Wir beraten den Bauherrn von der Vorplanung bis zur Fertigstellung der Rohbauarbeiten. Im Besonderen erstellen wir für Sie Standsicherheitsnachweise für Gebäude, Ingenieurbauwerke und sonstigen baulichen Anlagen, sowie Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile. Unser Konstruktionsbüro erstellt für Sie Konstruktions- und Ausführungszeichnungen, die einen festen Bestandteil der Genehmigungsplanung darstellen. Dazu gehören neben Schal- und Bewehrungsplänen für Stahlbetonarbeiten, auch Übersichts- und Detailzeichnungen des Stahl- und Holzbaus. Wir sind Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer Bau und berechtigt den Titel "Beratender Ingenieur" zu führen. Durch unsere Listeneintragungen in den verschiedenen Kammern, sind wir berechtigt, die in den Baugenehmigungsverfahren geforderten Nachweise zu fertigen. Wir sind in folgenden Listen eingetragen: Bauvorlageberechtigung in Bayern Nachweisberechtigung für das Erstellen von Standsicherheitsnachweisen in den Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen, Hessen, sowie Bundesländer mit Anerkennung vorstehender Listeneinträge. Nachweisberechtigtung für den vorbeugenden Brandschutz in Bayern
Prüfung nach Bay Bo Prüfung nach Bay Bo
Ingenieurbüro Th. Rudolph - 95030 Hof - Blücherstr. 6
Leistungen
Wir erbringen sämtliche Leistungen der Tragwerksplanung gemäß dem Leistungsbild des §51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI 2021 ). Wir beraten den Bauherrn von der Vorplanung bis zur Fertigstellung der Rohbauarbeiten. Im Besonderen erstellen wir für Sie Standsicherheitsnachweise für Gebäude, Ingenieurbauwerke und sonstigen baulichen Anlagen, sowie Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile. Unser Konstruktionsbüro erstellt für Sie Konstruktions- und Ausführungszeichnungen, die einen festen Bestandteil der Genehmigungsplanung darstellen. Dazu gehören neben Schal- und Bewehrungsplänen für Stahlbetonarbeiten, auch Übersichts- und Detailzeichnungen des Stahl- und Holzbaus. Wir sind Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer Bau und berechtigt den Titel "Beratender Ingenieur" zu führen. Durch unsere Listeneintragungen in den verschiedenen Kammern, sind wir berechtigt, die in den Baugenehmigungsverfahren geforderten Nachweise zu fertigen. Wir sind in folgenden Listen eingetragen: Bauvorlageberechtigung in Bayern Nachweisberechtigung für das Erstellen von Standsicherheitsnachweisen in den Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen, Hessen, sowie Bundesländer mit Anerkennung vorstehender Listeneinträge. Nachweisberechtigtung für den vorbeugenden Brandschutz in Bayern
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